und vor allem für die einzelnen Fahrstunden (Pflichtfahrten und „normale“ Übungsfahrten) nimmt und welche Gebühren sie fileür die Anmeldung zur Prüfung erhebt, bleibt ganz alleine ihr überlassen. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit